Abfallwirtschaftskonzept
Jeder Betreiber, der eine Betriebsanlage genehmigen lassen möchte, muss im Rahmen der Betriebsanlagengenehmigung ein Abfallwirtschaftskonzept erstellen. Dieses muss diese Punkte enthalten:
Antragsteller
Betriebsstandort
Anzahl der Beschäftigten
Betriebsbeschreibung
Angaben über abfallwirtschaftliche Maßnahmen
Abfallbehandlung, - Lagerung, - Vermeidung, - Verwertung
Entsorgungsmaßnahmen
Angaben über Stoffströme ( Art, Menge, Konzentration, Beschaffenheit )
Einsatzstoffe
Zusatz- und Hilfsstoffe
Energieträger
Angaben über zu erwartende Emissionen
Auflistung der Abfälle nach Schlüsselnummern lt. Ö-NORM unterteilt in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle
Angaben über Abfallbehandlungsanlagen
Angaben über die Verbringung betrieblicher Abfälle
Entsorgungsunternehmen, Recyclinghöfe bezogen auf Entsorgungsintervalle
Darüber hinaus gibt es zusätzliche Pflichten:
ab 20 Mitarbeiter
ab 100 Mitarbeiter
bei der Erzeugung gefährlicher Abfälle
