Abfallwirtschaftskonzept

Jeder Betreiber, der eine Betriebsanlage genehmigen lassen möchte, muss im Rahmen der Betriebsanlagengenehmigung ein Abfallwirtschaftskonzept erstellen. Dieses muss diese Punkte enthalten:

  • Antragsteller

  • Betriebsstandort

  • Anzahl der Beschäftigten

  • Betriebsbeschreibung

  • Angaben über abfallwirtschaftliche Maßnahmen

  • Abfallbehandlung, - Lagerung, - Vermeidung, - Verwertung

  • Entsorgungsmaßnahmen

  • Angaben über Stoffströme ( Art, Menge, Konzentration, Beschaffenheit )

  • Einsatzstoffe

  • Zusatz- und Hilfsstoffe

  • Energieträger

  • Angaben über zu erwartende Emissionen

  • Auflistung der Abfälle nach Schlüsselnummern lt. Ö-NORM unterteilt in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle

  • Angaben über Abfallbehandlungsanlagen

  • Angaben über die Verbringung betrieblicher Abfälle

  • Entsorgungsunternehmen, Recyclinghöfe bezogen auf Entsorgungsintervalle

Darüber hinaus gibt es zusätzliche Pflichten:

  • ab 20 Mitarbeiter

  • ab 100 Mitarbeiter

bei der Erzeugung gefährlicher Abfälle