Umweltschutz
Abfallwirtschaftskonzept
Jeder Betreiber, der eine Betriebsanlage genehmigen lassen möchte, muss im Rahmen der Betriebsanlagengenehmigung ein Abfallwirtschaftskonzept erstellen. Dieses muss diese Punkte enthalten:
Antragsteller
Betriebsstandort
Anzahl der Beschäftigten
Betriebsbeschreibung
Angaben über abfallwirtschaftliche Maßnahmen
Abfallbehandlung, - Lagerung, - Vermeidung, - Verwertung
Entsorgungsmaßnahmen
Angaben über Stoffströme (Art, Menge, Konzentration, Beschaffenheit)
Einsatzstoffe
Zusatz- und Hilfsstoffe
Energieträger
Angaben über zu erwartende Emissionen
Auflistung der Abfälle nach Schlüsselnummern lt. Ö-NORM unterteilt in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle
Angaben über Abfallbehandlungsanlagen
Angaben über die Verbringung betrieblicher Abfälle
Entsorgungsunternehmen, Recyclinghöfe bezogen auf Entsorgungsintervalle
Darüber hinaus gibt es zusätzliche Pflichten:
ab 20 Mitarbeiter
ab 100 Mitarbeiter
bei der Erzeugung gefährlicher Abfälle
Entsorgungsnachweise
Der Entsorgungsnachweis belegt die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung nachweispflichtiger Abfälle in einer Abfallentsorgungsanlage. Seit dem 1. April 2010 hat der Entsorgungsnachweis in elektronischer Form zu erfolgen.
Abfallerzeuger-Nummer
Durch das Melden der Erzeugung gefährlicher Abfälle und das Erwerben einer Abfallerzeugernummer hat der Betrieb nicht zu befürchten, dass verstärkt Kontrollen durch die Behörden durchgeführt werden. Sind die Eintragungen auf den Begleitscheinen korrekt und können der Behörde zur Einsicht übergeben werden, hat der Betrieb mit keinerlei Maßnahmen oder Kosten zu rechnen. Kontrolliert die Behörde stichprobenartig und entdeckt, dass die Meldepflicht missachtet wurde, muss mit Verwarnungen und Geldstrafen gerechnet werden.
Die Zuteilung der Abfallerzeuger-Nummer erfolgt nach Registrierung hier.