Umweltschutz

Abfallwirtschaftskonzept

Jeder Betreiber, der eine Betriebsanlage genehmigen lassen möchte, muss im Rahmen der Betriebsanlagengenehmigung ein Abfallwirtschaftskonzept erstellen. Dieses muss diese Punkte enthalten:

  • Antragsteller

  • Betriebsstandort

  • Anzahl der Beschäftigten

  • Betriebsbeschreibung

  • Angaben über abfallwirtschaftliche Maßnahmen

  • Abfallbehandlung, - Lagerung, - Vermeidung, - Verwertung

  • Entsorgungsmaßnahmen

  • Angaben über Stoffströme (Art, Menge, Konzentration, Beschaffenheit)

  • Einsatzstoffe

  • Zusatz- und Hilfsstoffe

  • Energieträger

  • Angaben über zu erwartende Emissionen

  • Auflistung der Abfälle nach Schlüsselnummern lt. Ö-NORM unterteilt in gefährliche und nicht gefährliche Abfälle

  • Angaben über Abfallbehandlungsanlagen

  • Angaben über die Verbringung betrieblicher Abfälle

  • Entsorgungsunternehmen, Recyclinghöfe bezogen auf Entsorgungsintervalle

Darüber hinaus gibt es zusätzliche Pflichten:

  • ab 20 Mitarbeiter

  • ab 100 Mitarbeiter

bei der Erzeugung gefährlicher Abfälle

Entsorgungsnachweise

Der Entsorgungsnachweis belegt die Zulässigkeit der vorgesehenen Entsorgung nachweispflichtiger Abfälle in einer Abfallentsorgungsanlage. Seit dem 1. April 2010 hat der Entsorgungsnachweis in elektronischer Form zu erfolgen.

Abfallerzeuger-Nummer

Durch das Melden der Erzeugung gefährlicher Abfälle und das Erwerben einer Abfallerzeugernummer hat der Betrieb nicht zu befürchten, dass verstärkt Kontrollen durch die Behörden durchgeführt werden. Sind die Eintragungen auf den Begleitscheinen korrekt und können der Behörde zur Einsicht übergeben werden, hat der Betrieb mit keinerlei Maßnahmen oder Kosten zu rechnen. Kontrolliert die Behörde stichprobenartig und entdeckt, dass die Meldepflicht missachtet wurde, muss mit Verwarnungen und Geldstrafen gerechnet werden.

Die Zuteilung der Abfallerzeuger-Nummer erfolgt nach Registrierung hier.