Umweltschutz
Luftreinhaltung
Lösungsmittel
Ein organisches Lösungsmittel ist eine flüchtige organische Verbindung, die allein oder in Verbindung mit anderen Stoffen zur Auflösung oder Verdünnung von Rohstoffen, Produkten oder Abfallstoffen, als Reinigungsmittel zur Auflösung von Verschmutzungen, als Dispersionsmittel, als Mittel zur Regulierung der Viskosität oder der Oberflächenspannung, als Weichmacher oder Konservierungsstoff verwendet wird. Organische Lösungsmittel entfalten vielfältige Gefährdungen z. B. Brand und Explosionen, einige Substanzen gelten als klimaverändernd, oder können bodenkonterminierend und Grundwasser verschmutzend wirken, andere können auf den Menschen schädlich oder erbgutändernde Auswirkungen haben.
Aus diesem Grund gibt es eine Reihe von gesetzlichen Regelungen für die Lagerung und den Einsatz von Lösungsmitteln. Das Chemikalienrecht enthält die Verpflichtung zur Bereitstellung von Sicherheitsdatenblättern für Stoffe und Gemische. Ein Verbot der Verarbeitung von lösungsmittelhaltigen Lacksystemen außerhalb von gewerblich genehmigten Betriebsanlagen, „das Verarbeiten durch Privatpersonen“, besteht seit dem Inkrafttreten der Lösungsmittelverordnung (LMV) im Jahr 1995.
Derzeit ist das Chemikalienrecht im Umbruch. Speziell die Zulassungen von Chemikalien werden durch die EU-Verordnung „REACH“ neu geregelt (REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals, also für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien). Ebenso wird durch die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) die Kennzeichnung an den Verpackungen mit neuen Symbolen gefordert.
Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten
Für die Lagerung von Lösungsmittelsystemen ist die Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF) heranzuziehen. Diese regelt die Anforderungen an den Brandschutz entsprechend der Lagermengen und der Position des Lagerraumes im Gebäude.
Bei gewerblichen Lackieranlagen, welche lösungsmittelartige Lacksysteme verarbeiten, ist die Brand- und Explosionsgefährdung zu beachten, aufgrund des niedrigen Flammpunktes ist die Bildung brennbarer Gas-Luftgemische möglich. Gemäß Verordnung über explosionsfähige Atmosphären (VEXAT)ist deshalb ein Explosionsschutz-Dokument zu erstellen. Darin ist eine Beurteilung der Gefährdungswahrscheinlichkeit, mögliche Zündquellen und die umgesetzten Schutzmaßnahmen sowie der Inhalt der verpflichtenden Unterweisung zu dokumentieren.
Link:
www.ris.bka.gv.at
Volatile Organic Compound - Anlagen Verordnung
Eine flüchtige organische Verbindung (VOC) ist eine organische Verbindung mit einem Anfangssiedepunkt von höchstens 250°C bei einem Standarddruck von 101,3 kPa.
Die VAV beinhaltet Emissionsgrenzwerte, Überwachungspflichten, Meldepflichten usw. für Branchen und Tätigkeiten, bei denen Lösungsmittel eingesetzt werden.
Einige Anwendungen sind:
Drucken
Fahrzeugreparaturlackierung
Beschichtung diverser Oberflächen
Kautschukumwandlung
Herstellung von Arzneimitteln
u.v.m.
Für kleine Anlagen einzelner Branchen (z. B.: Tischler, KFZ-Techniker,…) gibt es vereinfachte Nachweise. Die Grundlage zur Anwendung der Vereinfachung bildet der Jahresbedarf an Lösungsmitteln.
Es gibt zwei Arten von VOC-Anlagen, die unter- und die oberschwelligen Anlagen. Sie haben verschiedene Vorschriften und Übergangsbestimmungen. Siehe Lösungsmittelbilanz und Emissionsberechnung.
Zur Abgrenzung welche VOC-Anlage dem Regime einer unterschwelligen Anlage unterliegt, gibt es in der VAV eine taxative Auflistung der Anlagetypen und der anzuwendenden Grenzen.
Zum Beispiel wurden für die Oberflächenbeschichtung von Holz folgende Grenzen festgesetzt:
Anlagen unter 500 kg LM-Verbrauch pro Jahr unterliegen nicht der VAV.
Erleichterung der Nachweisführung für Betriebe mit einem Verbrauch zwischen 500 kg und 2000kg pro Jahr (Berechnung als Nachweis der Grenzwert-Einhaltung)
Ab 2000 kg sind Messungen zum Nachweis der Einhaltung der geforderten Grenzwerte verpflichtend
Ab der Schwelle von 5000 kg Jahresverbrauch sind technische Abgasreinigungsanlagen vorgeschrieben.
Link:
www.ris.bka.gv.at
Informationen gibt es außerdem auf:
www.wko.at
Feuerungsanlagen
Feuerungsanlagen dienen zur Wärmeerzeugung und/oder bei Kraft-Wärme-Kopplungen auch der Energiegewinnung. Abhängig vom Brennstoff, z. B. Gas, flüssige Brennstoffe (wie Öle und Fette) und feste Stoffe (wie Holzhackschnitzel, Müll und Stäube), sind vorgegebene Grenzwerte für Substanzen im Rauchgas einzuhalten.